Stiftungsorgane
Die Jugendstiftung Morgensterne wird durch den Stiftungsvorstand und das Kuratorium organisiert. Die Gremien werden durch den BDKJ-Diözesanvorstand und per Wahl durch die Mitgliederversammlung des BDKJ im Erzbistum Köln besetzt. Zusätzlich kann das Kuratorium weitere Kuratoriumsmitglieder zur Unterstützung der Arbeit berufen. Die Besetzung dieser Gremien berücksichtigt gleichermaßen engagierte
- Ehren- und Hauptamtliche,
- Frauen und Männer sowie
- Menschen verschiedenen Alters aus Kirche und Gesellschaft.
Damit sichern wir eine nachhaltige und kreative Stiftungsarbeit im Sinne der jungen Generation von heute und morgen.
Vorstand
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er verwaltet die Stiftung im Rahmen des Stiftungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und dieser Satzung. Seine Aufgaben sind insbesondere die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Aufstellung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses sowie die Umsetzung der Beschlüsse des Kuratoriums über die Vergabe der Stiftungsmittel.
Kuratorium
Das Kuratorium widmet sich mehreren Aufgaben. Zum einen entscheidet es, nach welchen Grundsätzen und strategischen Ausrichtung die Stiftung arbeiten soll. Zum anderen beschließt es über die Entlastung des Vorstands. Die wohl wichtigste Aufgabe des Kuratoriums besteht jedoch darin zu entscheiden, an welche Projekte Stiftungsmittel in welcher Höhe vergeben werden.
Schirmherr Franz Meurer
„Wer es macht, hat die Macht!“, hat Pfr. Franz Meurer einmal gesagt. Wir freuen uns riesig darüber, dass er diese Macht in seinen Händen hält und unseren Schirmherren „macht“. Franz Meurer ist seit vielen Jahren Pfarrer in der Gemeinde Höhenberg-Vingst, aber auch über die Stadtgrenzen Kölns hinaus für sein Engagement bekannt. Mit viel Humor, Hartnäckigkeit und vor allem mit Leidenschaft setzt er sich für benachteiligte Menschen ein und hat damit schon unheimlich viel bewegt.